SAVE THE
DATE
Harley Davidson Days Hamburg // 26.6..-1.7.24
10 Jahre Cybergroup BeachCup // 29.6.24
Harley Davidson Days Swiss // 3. - 8.7.24
Mustang Treffen Schweiz // 2. - 4.8.24
cyber-Wear ist zertifizierter Ausführer
Alle Zollanmeldungen werden intern abgehandelt.Bei cyber-Wear werden alle Zollanmeldungen intern über das IT-Verfahren ATLAS vollzogen. ATLAS ist eine deutsche Zollsoftware der Zollverwaltung und steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“ und damit wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet. Durch ATLAS werden die Anmeldung und die Überführung von Waren und somit die Vorgangsbearbeitung und die Verwaltungsmodalitäten elektronisch ermöglicht.
Die Zollanmeldung läuft wie folgt ab: Sobald Ware in Nicht-EU-Länder verschickt werden soll, bedarf es einer entsprechenden Anmeldung einer berechtigten Person, dem sogenannten Anmelder, voraus, Art. 158 Abs. 1 Unionszollkodex (UZK). Der Anmelder muss dabei grundsätzlich in der Europäischen Union ansässig sein. Die Zollanmeldung ist bei der Zollstelle abzugeben, bei der die Waren gestellt werden. In dieser Anmeldung müssen alle für das gewählte Zollverfahren und die Zollbehandlung maßgebenden Merkmale und Umstände angegeben werden. Außerdem sind alle notwendigen Unterlagen wie z.B. Rechnungen und Beförderungspapiere bereitzuhalten und der Zollstelle auf Anforderung vorzulegen. Der Anmelder ist dabei verantwortlich für die Richtigkeit, Echtheit und Vollständigkeit aller vorgelegten Unterlagen.
Alle Daten der Anmeldung werden zentral gespeichert, sodass sie von den zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung, z.B. von Zollämtern gelesen oder bearbeitet werden können. Zugleich übermittelt ATLAS die Daten elektronisch an andere Mitgliedstaaten der EU.
Gleichzeitig ist cyber-Wear ein sogenannter „ermächtigter Ausführer“. Als „ermächtigter Ausführer“ genießt cyber-Wear die vereinfachte Zollanmeldung. Man darf beispielsweise die Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausstellen. Der Vorteil besteht darin, dass die Ausfertigung von Präferenznachweisen (in Form der Ursprungserklärung) unabhängig von den Öffnungszeiten des Binnenzollamts möglich ist. Die Kosten für die Fahrt und die Vordrucke entfallen.